Leistungskomplexe

Die Entscheidung, welche Hilfen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens von dem Pflegedienst erbracht werden sollen, obliegt allein dem Pflegebedürftigen. Die inhaltliche Gestaltung der Leistungskomplexe gewährleistet, dass sich die betreute Person aus diesem Angebot sein individuelles „Versorgungspaket“ selbst zusammenstellen.
Die Leistungskomplexe sind so weit konkretisiert, differenziert und gegeneinander abgegrenzt, dass die Bedarfssituation des jeweiligen Pflegebedürftigen abgedeckt werden kann.

Grundpflege

Dies beinhaltet die Tätigkeiten bei der körperlichen Hygiene, die Hilfe beim Ankleiden, beim Essen als auch bei Toilettengängen.

Kleine Morgen- oder Abendtoilette

beinhaltet insbesondere:

  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/Auskleiden
  3. Teilwaschen
  4. Rasieren
  5. Mund- und Zahnpflege
  6. Kämmen

Punktzahl je Einsatz: 250

Kleine Morgen- oder Abendtoilette

beinhaltet insbesondere:

  1. An-/Auskleiden
  2. Teilwaschen
  3. Rasieren
  4. Mund- und Zahnpflege
  5. Kämmen

Punktezahl je Einsatz: 200

Große Morgen- oder Abendtoilette

beinhaltet insbesondere:

  1. Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
  2. An-/Auskleiden
  3. Waschen/Duschen/Baden
  4. Rasieren
  5. Mund- und Zahnpflege
  6. Kämmen

Punktzahl je Einsatz: 450

Große Morgen- oder Abendtoilette

beinhaltet insbesondere:

  1. An-/Auskleiden
  2. Waschen/Duschen/Baden
  3. Rasieren
  4. Mund- und Zahnpflege
  5. Kämmen

Punktzahl je Einsatz: 400

Haare waschen im Bett

beinhaltet insbesondere:

  1. Waschen und Trocknen der Haare
  2. Kämmen

Herrichten der Tagesfrisur (keine Dauerwellen, kein Schneiden und Färben)

Der Leistungskomplex kann nicht als Einzelleistung abgerufen werden.

Das Haarewaschen kann nur 1 x wöchentlich und nicht im Zusammenhang mit Leistungskomplex 3 und Leistungskomplex 4 abgerechnet werden.

Punktzahl je Woche: 160

Lagern / Betten

beinhaltet insbesondere:

  1. Betten machen/richten
  2. Lagern/Mobilisierung in Verbindung mit der Lagerung

Punktzahl je Einsatz: 100

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

beinhaltet insbesondere:

  1. Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
  2. Hilfen beim Essen und Trinken
  3. Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrung

Punktzahl je Einsatz: 250

Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)

beinhaltet insbesondere:

  1. Aufbereitung der Sondennahrung
  2. Verabreichung der Sondenkost

Punktzahl je Einsatz: 100

Darm- und Blasenentleerung

beinhaltet insbesondere:

  1. An- und Auskleiden
  2. Hilfe/Unterstützung bei der Blasen- und/oder Darmentleerung
  3. Teilwaschen bei Notwendigkeit

Punktzahl je Einsatz: 110

Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

beinhaltet insbesondere:

  1. An-/Auskleiden im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich der Auswahl der Kleidung, ggf. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  2. Treppensteigen

Punktzahl je Einsatz: 80

Begleitung bei Aktivitäten

beinhaltet insbesondere:

  1. Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Er­scheinen erforderlich und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge, kulturelle Veranstaltungen)

Punktzahl je Monat: 3 x 600

Hauswirtschaftliche Versorgung

Darunter fallen Aufgaben, die der betreuten Person bei der Führung des Haushalts helfen, wie zum Beispiel das Einkaufen, Kochen oder Putzen.

Beheizen der Wohnung

beinhaltet insbesondere:

  1. Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials
  2. Heizen

Punktzahl je Einsatz: 90

Reinigung des genutzten Wohnraumes

beinhaltet insbesondere:

  1. Reinigung des allgemein üblichen Wohnbereiches*

* als üblicher Wohnbereich im Sinne des Leistungskomple­xes 13 ist nur der vom Pflegebedürftigen genutzte und im Zusammenhang mit der Pflege stehende Wohnraum zu Grunde zu legen.

  1. Trennung und Entsorgung des Abfalls

Punktzahl je Tag: 90

oder

Punktzahl als Wochenpauschale: 450

Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung

beinhaltet insbesondere:

  1. Wechseln der Wäsche
  2. Pflege der Wäsche und Kleidung (z.B. auch Bügeln, Ausbes­sern)
  3. Einräumen der Wäsche

Leistungskomplex 14 ist nur 1 x wöchentlich abrechenbar. Bei zusätzlichem Bedarf ist eine Begründung erforderlich.

Innerhalb einer Woche sind alle im Rahmen dieses Leistungs­komplexes anfallenden Arbeiten zu erledigen. Ein zeitlicher Zu­sammenhang zwischen der Erbringung der einzelnen Verrich­tungen muss nicht bestehen, d. h. es können mehrere Einsätze erforderlich sein. Diese Regelung soll verhindern, dass jeweils bei Erbringung einer einzelnen Leistung – z.B. Waschen der Wäsche, späteres Einräumen der gesamte Leistungskomplex in Anrechnung gebracht wird.

Punktzahl je Woche: 360

Wechseln der Bettwäsche

beinhaltet insbesondere:

  1. Hilfestellung beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
  2. vollständiger Ab- und Beziehen des Bettes

Der Leistungskomplex 15 ist nicht als Einzelleistung abrufbar.

Der Leistungskomplex 15 ist im Zusammenhang mit dem Leis­tungskomplex 14 grundsätzlich nicht abrechenbar.

Besteht jedoch über das regelmäßige Wechseln der Bettwä­sche hinaus akuter Bedarf (z.B. Inkontinenz), kann der Leis­tungskomplex 14 zusätzlich abgerechnet werden.

Punktzahl je Einsatz : 80

Kleiner Einkauf

Kurzzeitige zu erledigende Besorgungen bzw. Einkäufe im nä­hreren Wohnbereich des Pflegebedürftigen.

beinhaltet insbesondere den Einkauf von:

  1. Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)
  1. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Wohnung/Vorratsschrank

Der Leistungskomplex 16 ist in Zusammenhang mit Leistungs­komplex 17 nicht abrechenbar.

Punktzahl je Einsatz: 90

Großer Einkauf

beinhaltet insbesondere :

  1. Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplanes
  2. den Einkauf von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung (z.B. Gesichtscreme und Putzmittel)
  1. Unterbringung der eingekauften Gegenstände in der Woh­nung/Vorratsschrank

Der Leistungskomplex 17 ist in Zusammenhang mit Leistungs­komplex 16 nicht abrechenbar.

Punktzahl je Einsatz: 150

Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen (nicht bei Essen auf Rädern)

beinhaltet insbesondere:

  1. Kochen
  2. Spülen
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches

Punktzahl je Tag: 270

Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

beinhaltet insbesondere:

  1. Zubereitung
  2. Spülen nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz
  3. Reinigen des Arbeitsbereiches nur in Verbindung mit dem Pflegeeinsatz

Punktzahl je Einsatz: 80

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